Hygienekonzept
12.10.2020des Handball Fördervereins Fuldabrück und der TSG Dittershausen
für die Durchführung von Handballspielen mit Zuschauern in der Sporthalle Fuldabrück/Dörnhagen
FOLGENDE ANNAHMEN LIEGEN DEM KONZEPT ZU GRUNDE:
- Die aktuellen Regelungen des hessischen Sozialministeriums und das hessische Präventions- und Eskalationskonzept sind berücksichtigt.
- Der Handball-Spielbetrieb ist unter Auflagen auch wieder mit Zuschauern möglich. Erwachsene Personen (ab 18 Jahren), die nicht direkt am Spielbetrieb beteiligt sind (Zuschauer*innen, Kassierer*innen, Hallensprecher*innen, Verkaufspersonal), wird der Zutritt gewährt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Vollständig geimpft (Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben: Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Die letzte Impfung erfolgte vor mindestens 15 Tagen)
=> Nachweis über das Impfbuch oder die CovPass-App oder die Corona-WarnApp und zusätzlich die Vorlage des Personalausweises - Genesen (Personen mit einer durchgestandenen Corona-Infektion, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt => Die sechs Monate werden ab dem Datum des positiven PCR-Testergebnisses gezählt.)
=> Nachweis über eine ärztliche Bescheinigung oder den positiven PCR-Test oder die CovPass-App oder die Corona-Warn-App und zusätzlich die Vorlage des Personalausweises - Getestete Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder ein offiziell bestätigter, negativer Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden)
=> Nachweis durch die Vorlage eines ärztlichen Attest und des negativen Testergebnisses und zusätzlich des Personalausweises)
- Vollständig geimpft (Personen, die alle notwendigen Impfungen erhalten haben: Sie haben entweder eine erforderliche Zweitimpfung erhalten oder wurden mit einem Impfstoff geimpft, der auch bei einmaliger Impfung den vollen Impfschutz bietet. Die letzte Impfung erfolgte vor mindestens 15 Tagen)
Für Kinder und Jugendliche wird die 3G Regel angewendet:
- Vollständig geimpft
=> Nachweis über das Impfbuch oder die CovPass-App oder die Corona-WarnApp und die Vorlage des Personalausweises (Personen ab 16 Jahre) - Genesen
=> Nachweis über eine ärztliche Bescheinigung, den positiven PCR-Test oder die CovPass-App oder die Corona-Warn-App App und die Vorlage des Personalausweises (Personen ab 16 Jahre) - Getestet (negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder einen offiziell bestätigten negativen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, oder Schüler*innen, die das von der Schule geführte Corona-Testheft vorlegen)
=> Nachweis durch die Vorlage des negativen Testergebnisses oder des von der Schule geführten Corona-Testhefts und zusätzlich des Personalausweises) - Kinder bis 6 Jahren in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten benötigen keinerle iNachweise.
- Vollständig geimpft
Für alle direkt am Spielbetrieb beteiligten Personen wird die 3G Regel mit entsprechenden Nachweisen angewendet.
Dazu zählen u. a. Spieler*innen, Betreuer*innen, Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen, Wischer*innen, Ordner*innen:
- Vollständig geimpft
- Genesen
- Getestet
Für die nicht direkt am Spiel beteiligten Teilnehmer ist der Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske oder FFP-2 Maske) in den Innenräumen verpflichtend.
Die AHA-Regeln gelten in allen Innenbereichen für alle nicht direkt am Spielbetrieb beteiligten Personen.
ANREISE DER SPORTLER*INNEN, TRAINER*INNEN; BETREUER*INNEN UND SCHIEDSRICHTER*INNEN
Ein- und Ausgänge: Der Einlass der Sportler*innen, Trainer*innen; Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen erfolgt über den Sportlereingang bei den Kabinen. Es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zwischen den anwesenden Personen eingehalten
werden. Zudem ist der Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske oder FFP-2 Maske) obligatorisch.
Vor dem Betreten und dem Verlassen der Halle sollten die Hände desinfiziert werden.
KABINEN / RÄUME
- In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten.
- Zeitnahes Duschen nach dem Sport wird empfohlen.
- Für ausreichendes Lüften zwischen und nach den Spielen ist der MV der einzelnen Mannschaft zuständig. Zum Lüften werden alle Kabinen- und Duschtüren und die Tür beim Sportlereingang geöffnet.
ZEITNEHMERTISCH UND TECHNISCHE BESPRECHUNG
- Der Laptop zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems, sowie weitere technische Gerätschaften sind vor und nach dem Spiel zu desinfizieren.
- Sofern Desinfektionsvorgaben nur bedingt einzuhalten sind, können Zeitnehmer und Sekretär Einweghandschuhe tragen.
- Alle Personen tragen einen Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sich die Hände.
WISCHER*INNEN
Wischer tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Der Wischmopp ist vor jedem Gebrauch zu desinfizieren.
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